Eine barrierefreie Küche bedeutet mehr als nur praktische Anpassungen – sie schenkt Ihnen Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität im eigenen Zuhause. Ob Sie in Hannover-Linden, der Südstadt oder im Umland wohnen: In Niedersachsen stehen Ihnen 2026 verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, die den Umbau finanziell deutlich erleichtern. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Zuschüsse Sie für eine Küche barrierefrei mit Förderung in Niedersachsen beantragen können, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
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Warum sich eine barrierefreie Küche in Niedersachsen lohnt
Die Küche ist das Herzstück jeder Wohnung. Hier wird gekocht, gegessen und Zeit mit der Familie verbracht. Doch was passiert, wenn alltägliche Handgriffe wie das Öffnen von Schubladen, das Erreichen von Oberschränken oder das Stehen am Herd zur Herausforderung werden? Eine barrierefreie Küche schafft Abhilfe und ermöglicht es Ihnen, auch bei körperlichen Einschränkungen unabhängig zu bleiben.
Rutschfeste Böden, abgerundete Kanten und gut erreichbare Bedienelemente minimieren Unfallrisiken erheblich.
Unterfahrbare Arbeitsflächen und höhenverstellbare Elemente ermöglichen eigenständiges Kochen – auch vom Rollstuhl aus.
Eine barrierefreie Küche steigert den Immobilienwert und macht Ihr Zuhause fit für alle Lebensphasen.
Durch Zuschüsse für behindertengerechte Küchen in Niedersachsen reduzieren Sie Ihre Eigenkosten spürbar.
Besonders in den Stadtteilen Hannovers mit älterem Wohnungsbestand – etwa in der Nordstadt oder in Vahrenwald – sind Küchen oft nicht auf Barrierefreiheit ausgelegt. Hier lohnt sich ein Umbau besonders, da die Förderprogramme genau solche Modernisierungen unterstützen.
– Renate M., 72 Jahre, aus Hannover-List
Diese Förderungen für barrierefreie Küchen gibt es 2026 in Niedersachsen
Die gute Nachricht: Für eine Küche barrierefrei stehen in Niedersachsen verschiedene Förderungen zur Verfügung, die Sie teilweise sogar kombinieren können. Die wichtigsten Programme im Überblick:
Landesförderung Niedersachsen: Programm „Wohnen und Pflege im Alter“
Das Land Niedersachsen unterstützt altersgerechte Wohnraumanpassungen mit zinsgünstigen Darlehen und teilweise auch mit direkten Zuschüssen. Das Programm richtet sich an Eigentümer und Mieter gleichermaßen, wobei Mieter eine schriftliche Zustimmung des Vermieters benötigen. Die Förderung deckt bauliche Maßnahmen ab, die das selbstständige Wohnen im Alter ermöglichen – dazu gehört ausdrücklich auch der Umbau zur behindertengerechten Küche mit Zuschuss in Niedersachsen.
NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Telefon: 0800 200 800 3 (kostenfrei)
Website: www.nbank.de
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt werden. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.
KfW-Förderung: Programm „Altersgerecht Umbauen“
Auf Bundesebene bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei attraktive Optionen für den barrierefreien Küchenumbau. Beide Programme können unabhängig von Alter oder Pflegegrad beantragt werden:
| Programm | Art der Förderung | Maximale Höhe | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| KfW 159 | Zinsgünstiger Kredit | bis 50.000 € pro Wohneinheit | Flexible Laufzeiten, keine Altersgrenze |
| KfW 455-B | Investitionszuschuss | bis 6.250 € (12,5 % der Kosten) | Muss nicht zurückgezahlt werden |
Zuschuss der Pflegekasse: Bis zu 4.000 € pro Maßnahme
Liegt bei Ihnen oder einem Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor, haben Sie Anspruch auf den Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen-Zuschuss der Pflegekasse. Dieser beträgt bis zu 4.000 € pro Maßnahme und Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann der Zuschuss sogar auf bis zu 16.000 € steigen.
Die rollstuhlgerechte Küche mit Kostenübernahme in Niedersachsen ist damit für viele Betroffene realistisch umsetzbar. Der Antrag wird direkt bei Ihrer Pflegekasse gestellt – idealerweise vor Beginn der Umbauarbeiten.
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Voraussetzungen für die Förderung einer barrierefreien Küche
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Förderprogramm. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Kriterien zusammengefasst:
Voraussetzungen für den Pflegekassen-Zuschuss
- Anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1)
- Die Maßnahme muss die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherstellen
- Antragstellung vor Beginn der Umbauarbeiten
- Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs erforderlich
- Bei Mietwohnungen: Schriftliche Genehmigung des Vermieters
Voraussetzungen für KfW-Förderungen
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen über das KfW-Zuschussportal oder die Hausbank
- Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden
- Technische Mindestanforderungen gemäß DIN 18040-2 müssen erfüllt sein
- Keine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselbe Maßnahme
Voraussetzungen für die Landesförderung Niedersachsen
- Wohnsitz in Niedersachsen
- Einkommensgrenzen werden geprüft (variieren je nach Haushaltsgröße)
- Nachweis über die Notwendigkeit der Maßnahme (ärztliches Attest oder Pflegegradbescheid)
- Antragstellung bei der NBank vor Baubeginn
Ja, auch als Mieter können Sie Zuschüsse für eine behindertengerechte Küche in Niedersachsen erhalten. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters. Besprechen Sie vorab, ob die Umbauten beim Auszug zurückgebaut werden müssen oder in der Wohnung verbleiben dürfen. In vielen Fällen profitiert auch der Vermieter von der Wertsteigerung der Immobilie.
So beantragen Sie Ihren Zuschuss für die barrierefreie Küche: Schritt-für-Schritt
Die Antragstellung kann zunächst komplex wirken, ist aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Folgen Sie dieser Anleitung, um keine Fördermittel zu verschenken:
Überlegen Sie genau, welche Anpassungen Sie benötigen. Unterfahrbare Arbeitsflächen? Höhenverstellbare Oberschränke? Rutschfester Boden? Eine professionelle Küchenberatung hilft Ihnen, alle notwendigen Maßnahmen zu identifizieren. Dokumentieren Sie Ihre aktuellen Einschränkungen – am besten mit einem ärztlichen Attest.
Lassen Sie sich von qualifizierten Fachbetrieben detaillierte Angebote erstellen. Diese sollten alle Maßnahmen einzeln aufführen und die Kosten für Material, Montage und eventuelle Elektro- oder Sanitärarbeiten transparent ausweisen. Unser Küchenstudio in Hannover erstellt Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot inklusive 3D-Visualisierung.
Prüfen Sie, welche Programme für Ihre Situation in Frage kommen. Besonders clever: Die Kombination aus Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Förderung ist in vielen Fällen möglich, sofern unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden. Eine Wohnberatungsstelle oder der Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe hilft Ihnen bei der Auswahl.
Dieser Punkt ist entscheidend: Alle Anträge müssen gestellt und bewilligt sein, bevor Sie mit dem Umbau beginnen. Rückwirkende Förderungen werden grundsätzlich nicht gewährt. Planen Sie ausreichend Zeit ein – die Bearbeitung kann je nach Programm zwei bis acht Wochen dauern.
Nach der Bewilligung können Sie mit den Arbeiten beginnen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig auf. Viele Förderstellen verlangen nach Abschluss einen Verwendungsnachweis mit Fotos der umgesetzten Maßnahmen.
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnungen bei der jeweiligen Förderstelle ein. Der Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen. Bei KfW-Zuschüssen erfolgt die Auszahlung über das KfW-Zuschussportal.
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Konkrete Maßnahmen für eine barrierefreie Küche
Welche Anpassungen sind überhaupt förderfähig? Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Elemente eine rollstuhlgerechte Küche mit Kostenübernahme in Niedersachsen typischerweise umfasst:
| Maßnahme | Beschreibung | Geschätzte Kosten |
|---|---|---|
| Unterfahrbare Arbeitsflächen | Arbeitshöhe 82-85 cm, Beinfreiheit mindestens 67 cm | 800 – 2.500 € |
| Höhenverstellbare Arbeitsplatten | Elektrisch verstellbar zwischen 70-110 cm | 2.000 – 5.000 € |
| Unterfahrbare Spüle | Mit Knieschutz und Einhebelmischarmatur | 600 – 1.800 € |
| Absenkbare Oberschränke | Elektrisch oder manuell absenkbar | 1.500 – 4.000 € pro Schrank |
| Induktionskochfeld | Sicherer als Gas oder Ceran, keine offene Flamme | 400 – 2.000 € |
| Grifflose Fronten mit Push-to-Open | Leichtes Öffnen ohne Kraftaufwand | 300 – 1.000 € Aufpreis |
| Rutschfester Bodenbelag | R10-Klassifizierung oder höher | 40 – 80 € pro m² |
| Beleuchtung unter Oberschränken | Blendfreie LED-Leisten für gute Sicht | 200 – 600 € |
Praxisbeispiel: Familie aus Hannover-Vahrenwald nutzt Förderkombination
Herr und Frau Bergmann (beide 68 Jahre) wohnen seit 35 Jahren in ihrer Mietwohnung in Vahrenwald. Nach einem Schlaganfall ist Herr Bergmann auf einen Rollstuhl angewiesen. Die alte Küche war für ihn nicht mehr nutzbar – die Arbeitsflächen zu hoch, die Schränke unerreichbar.
Nach einer Beratung im Pflegestützpunkt Hannover entschied sich das Ehepaar für einen kompletten Küchenumbau. Die neue Küche umfasst unterfahrbare Arbeitsflächen, absenkbare Oberschränke und eine bodengleiche Bewegungsfläche. Gesamtkosten: 18.500 €
Erhaltene Förderungen:
- Pflegekasse (Pflegegrad 3): 4.000 €
- KfW-Zuschuss 455-B: 1.812 € (12,5 % von 14.500 € nach Abzug Pflegekasse)
- Landesförderung Niedersachsen: zinsgünstiges Darlehen für die Restkosten
Tatsächliche Eigenkosten: 12.688 € – eine Ersparnis von über 5.800 € gegenüber dem ursprünglichen Preis.
– Ingrid Bergmann, Hannover-Vahrenwald
Häufige Fragen zur Förderung barrierefreier Küchen in Niedersachsen
Ja, grundsätzlich ist eine Kombination verschiedener Förderprogramme möglich. Allerdings darf dieselbe Maßnahme nicht doppelt gefördert werden. Eine sinnvolle Aufteilung wäre beispielsweise: Pflegekasse für die unterfahrbare Spüle, KfW für die höhenverstellbaren Oberschränke. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten, um das Maximum herauszuholen.
Nein, die KfW-Programme für altersgerechtes Umbauen stehen allen Eigentümern und Mietern offen – unabhängig von Alter oder Pflegegrad. Sie müssen lediglich nachweisen, dass die Maßnahmen zur Barrierereduzierung beitragen.
In diesem Fall verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Förderung. Alle Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Baubeginn gestellt und idealerweise auch bewilligt wurde. Unterschreiben Sie daher keine Aufträge, bevor Sie grünes Licht von der Förderstelle haben.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Förderprogramm. Bei der Pflegekasse rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen, bei der KfW mit etwa vier bis sechs Wochen. Die Landesförderung über die NBank kann bis zu acht Wochen in Anspruch nehmen. Planen Sie diese Zeit unbedingt in Ihren Umbau ein.
Je nach Programm werden unterschiedliche Dokumente verlangt. Grundsätzlich sollten Sie folgendes bereithalten: Personalausweis, Grundbuchauszug oder Mietvertrag, detaillierte Kostenvoranschläge, ärztliches Attest oder Pflegegradbescheid sowie bei Mietwohnungen die schriftliche Genehmigung des Vermieters.
Ihr Weg zur geförderten barrierefreien Küche in Hannover
Die Planung einer barrierefreien Küche erfordert Fachwissen und Erfahrung. Jede Wohnung ist anders, jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse. Deshalb beginnt eine gelungene Küchenplanung immer mit einer ausführlichen Beratung. Unser Team kennt die lokalen Gegebenheiten in Hannover – von den Altbauwohnungen in der Linden bis zu den Mehrfamilienhäusern in Vahrenwald.
Wie würde Ihre neue barrierefreie Küche aussehen? Mit unserem kostenlosen 3D-Planungsservice erhalten Sie eine realistische Visualisierung Ihrer Traumküche. Sie sehen vorab, wie unterfahrbare Arbeitsflächen, absenkbare Schränke und ergonomische Anordnungen in Ihrem Raum wirken. Die 3D-Planung dient auch als Grundlage für Ihre Kostenvoranschläge und Förderanträge.
Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Planung Ihrer barrierefreien Küche, sondern begleiten Sie auch durch den gesamten Förderprozess. Unsere Experten wissen, welche Dokumente Sie benötigen und worauf die Förderstellen besonderen Wert legen.
- Kostenlose Erstberatung zu Ihren Möglichkeiten
- Individuelles 3D-Modell Ihrer barrierefreien Küche
- Detaillierten Kostenvoranschlag für Ihre Förderanträge
- Übersicht der für Sie passenden Förderprogramme
- Unterstützung bei der Antragstellung
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Weitere Optionen für Ihre Küche in Hannover
Eine barrierefreie Küche muss nicht langweilig aussehen. Im Gegenteil: Moderne Designs verbinden Funktionalität mit Ästhetik. Ob Sie sich eine elegante Designküche, eine gemütliche Landhausküche oder eine minimalistische Küche wünschen – barrierefreie Elemente lassen sich in jeden Stil integrieren.
Für kleinere Räume, wie sie häufig in der List oder Nordstadt vorkommen, eignen sich besonders L-Form-Küchen oder kompakte einzeilige Varianten. Diese bieten ausreichend Bewegungsfreiheit auch für Rollstuhlnutzer und lassen sich mit förderfähigen Elementen ausstatten.
Falls Sie eine barrierefreie Küche kaufen möchten, finden Sie in unserem Sortiment bereits vorkonfigurierte Lösungen, die den Anforderungen der DIN 18040-2 entsprechen. Alternativ fertigen wir Ihnen eine individuelle Maßküche an, die exakt auf Ihre Bedürfnisse und räumlichen Gegebenheiten zugeschnitten ist.
Checkliste: Förderung für Ihre barrierefreie Küche beantragen
- Pflegegrad prüfen oder beantragen
- Wohnberatungsstelle oder Pflegestützpunkt kontaktieren
- Ärztliches Attest über die Notwendigkeit der Maßnahmen einholen
- Bei Mietwohnungen: Schriftliche Genehmigung des Vermieters beschaffen
- Detaillierte Kostenvoranschläge von Fachbetrieben anfordern
- Passende Förderprogramme identifizieren und prüfen
- Alle Anträge vor Baubeginn stellen
- Bewilligung abwarten, dann erst Aufträge unterschreiben
- Alle Rechnungen und Belege aufbewahren
- Verwendungsnachweis mit Fotos erstellen
- Zuschüsse bei den Förderstellen abrufen
Fazit: Jetzt Ihre Förderung für die barrierefreie Küche sichern
Eine Küche barrierefrei mit Förderung in Niedersachsen umzubauen, ist 2026 so gut möglich wie nie zuvor. Ob Pflegekasse, KfW oder Landesförderung – mit der richtigen Strategie können Sie mehrere tausend Euro sparen und gleichzeitig Ihre Lebensqualität erheblich steigern. Die rollstuhlgerechte Küche mit Kostenübernahme in Niedersachsen ist keine Utopie, sondern mit professioneller Planung und den verfügbaren Zuschüssen für viele Betroffene realisierbar.
Entscheidend ist, dass Sie frühzeitig mit der Planung beginnen und alle Anträge vor dem Baubeginn stellen. Eine fachkundige Beratung hilft Ihnen, keine Fördermöglichkeit zu übersehen und die Maßnahmen so zu gestalten, dass sie die Anforderungen der Förderstellen erfüllen.
Fordern Sie noch heute Ihr persönliches 3D-Modell für Ihre barrierefreie Küche an. Unsere Experten analysieren Ihre Situation, zeigen Ihnen die passenden Fördermöglichkeiten auf und erstellen Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag. So haben Sie alle Unterlagen, die Sie für Ihre Förderanträge benötigen – und eine klare Vorstellung davon, wie Ihre neue Küche aussehen wird.
Besuchen Sie uns: hannoveranerkuechenstudio.de/anfrage/
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Für weitere Informationen zu Lieferung und Montage, Küchenrenovierung oder aktuellen Küchenangeboten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch wenn Sie Ihre alte Küche fachgerecht entsorgen lassen möchten, unterstützen wir Sie dabei.